Spielzeug

Babys und Kleinkinder sammeln einen Großteil ihrer Erfahrungen mit dem Mund - was nicht weglaufen kann, wird erstmal angelutscht. Was dem Nachwuchs viel Freude bereitet, hat den Eltern bislang Sorge gemacht: Nachrichten von Weichmachern, die sich durch beharrliches Kauen aus der Gummi-Ente lösen, oder verschluckbare Kleinteile haben so manchen Spielspaß abrupt beendet.

Doch seit kurzem können die Erziehungsberechtigten aufatmen: Seit einigen Wochen regelt das "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" - kurz: GPSG - ziemlich eindeutig, auf was Hersteller alles achten müssen. Gerade für Spielzeug heißt das: "Kein Spielraum bei der Produktsicherheit." Darauf weißt der TÜV Süd hin.

Grundsätzlich gelten die neuen Vorschriften für alle Verkäufe - egal ob die Ware neu ist oder gebraucht, weiß TÜV-Experte Robert Ziegler. Einzige Ausnahme ist der private Verkauf etwa auf dem Flohmarkt.

Demnach darf Spielzeug für Kinder unter drei Jahren keine verschluckbaren Kleinteile haben. Bei Fahrzeugen für die lieben Kleinen müssen höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden. So dürfen die Vehikel keine scharfen Kanten haben.

"Ein heißes Eisen" ist laut Ziegler die neu eingeführte "vorhersehbare Fehlanwendung". Das heißt, dass nicht nur im Beißring, sondern auch in allen anderen Kunststoffteilen, die ein Baby in den Mund stopfen könnte, keine Weichmacher wirken dürfen.

Neben der Produktsicherheit wurde auch die Informationspflicht ausgeweitet. Verbraucher können sich nun darauf verlassen, von Unfällen mit Spielzeug umgehend zu hören. Am Ende droht sogar die Rückrufaktion für gefährliche Teddybären. (Frankfurter Rundschau vom 08.09.2004)
 
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Was ist eigentlich Bisphenol A?

Letzte Aktualisierung: 18.06.2003

Immer wieder entdecken die Medien den Schadstoff Bisphenol A neu. ÖKO-TEST kritisiert die Substanz bereits seit Jahren - etwa in Babyfläschchen.

 Bisphenol A steckt als Kunststoff-Baustein in Produkten aus Polycarbonat. Der Schadstoff beeinflusst den menschlichen Körper ähnlich wie das weibliche Geschlechtshormon Östrogen - aber in welchen Mengen es wirkt, ist noch nicht endgültig erforscht. Ob Bisphenol A in einem Produkt steckt, kann man von außen nicht sehen. Oft kann der Verbraucher nicht einmal erkennen, ob ein Kunststoff-Produkt aus Polycarbonat oder etwa aus Polypropylen besteht - letzteres enthält kein Bisphenol A.

Daher gilt vorsorglich für alle Babyfläschchen, Trinklernbecher und andere Kunststoff-Produkte: Sie gehören nicht in die Spülmaschine! Denn beim Erhitzen werden die Kunststoffe gespalten, dadurch bildet sich Bisphenol A im Polycarbonat und kann sich herauslösen. Je öfter etwa eine Babyflasche oder eine Lerntasse mit heißen Getränken gefüllt oder mit heißem Wasser gespült wird, desto mehr Bisphenol A bildet sich -- desto mehr kann sich entsprechend wieder lösen und in ein Nahrungsmittel übergehen.

Früher galt Bisphenol A zusätzlich zu seiner hormonellen Wirkung als Krebs erregend. Diesen Verdacht konnten aktuelle Studien aber ausräumen. "Als Krebs erregend wird Bisphenol A nicht mehr eingestuft", bestätigt Dr. Gilbert Schönfelder vom Universitätsklinikum Benjamin Franklin in Berlin. Er untersuchte, wie viel Bisphenol A aus Kunststoff-Produkten, etwa aus Babyflaschen, in der Nahrung landet. Ergebnis: Es hängt von der Temperatur der eingefüllten Flüssigkeit ab. In Versuchen mit 60 Grad Celsius warmen Wasser lösten sich Mengen, die in Tierversuchen bereits hormonelle Veränderungen zur Folge hatten. Laut europäischem Recht darf sich ein Milligramm Bisphenol A pro Kilogramm in das Lebensmittel lösen - in Schönfelders Versuchsreihe migrierten 26 Nanogramm pro Milliliter Flüssigkeit; ein Nanogramm ist ein Millionstel Milligramm. Schönfelder selbst räumt aber ein, dass seine Untersuchung weniger eine Studie als vielmehr nur eine Testreihe ist.

Das Umweltbundesamt fordert: Gerade in Kinderprodukten sollte vorsorglich kein Bisphenol enthalten sein. Denn besonders das Hormonsystem von Neugeborenen ist höchst empfindlich.
 
 
 
 

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